In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Kinderbetreuung im Notfall:
13.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn
a) Ihre versicherte Wohnung infolge von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar ist oder
b) Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall
unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.
Naturgefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.
13.2 Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung, und zwar so lange, bis sie anderweitig, zum Beispiel durch einen Verwandten, übernommen werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 50 Euro/Tag, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Dokumentversion: 2021.11
13.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn
a) Ihre versicherte Wohnung infolge von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar ist oder
b) Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall
unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.
Naturgefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.
13.2 Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung, und zwar so lange, bis sie anderweitig, zum Beispiel durch einen Verwandten, übernommen werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 50 Euro/Tag, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Dokumentversion: 2021.11