Wenn im Rahmen der ARAG Hausratversicherung mit dem Wohnungs-Schutzbrief eine Notlage eintritt, wird deutschlandweit die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren organisiert – etwa bei einer unbewohnbaren Wohnung nach Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Naturgefahren oder wenn Eltern durch Unfall, Krankenhaus oder Todesfall verhindert sind.
Kinderbetreuung im Notfall:
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren organisiert, die in Ihrem Haushalt leben, wenn (13.1):
- a) Ihre versicherte Wohnung infolge von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar ist oder
- b) Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.
Naturgefahren sind:
- Sturm
- Hagel
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawine
- Vulkanausbruch
Umfang der Betreuung (13.2):
Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung, und zwar so lange, bis sie anderweitig, zum Beispiel durch einen Verwandten, übernommen werden kann.
Die hierdurch entstehenden Kosten werden bis zu 50 Euro/Tag übernommen, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Was bedeutet das konkret?
Können Sie sich in einer plötzlichen Notlage nicht selbst um Ihre Kinder kümmern – etwa weil die Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist oder weil Sie durch einen Unfall, einen Krankenhausaufenthalt oder einen Todesfall ausfallen – und steht niemand sonst zur Verfügung, wird die Kinderbetreuung organisiert. Sie greift für Kinder unter 16 Jahren, findet möglichst in der versicherten Wohnung statt und läuft, bis jemand anderes die Betreuung übernehmen kann. Ein Teil der dabei entstehenden Kosten wird erstattet.
Häufige Fragen
Für welche Kinder gilt die Betreuung im Notfall?
Für Kinder unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
In welchen Situationen wird die Betreuung organisiert?
Wenn die versicherte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder eine Naturgefahr unbenutzbar ist, oder wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall unvorhergesehen an der Betreuung gehindert sind und keine andere Person zur Verfügung steht.
Welche Naturgefahren sind eingeschlossen?
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.
Wo und wie lange findet die Betreuung statt?
Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung, und zwar so lange, bis sie anderweitig – zum Beispiel durch einen Verwandten – übernommen werden kann.
Welche Kosten werden übernommen?
Die entstehenden Kosten werden bis zu 50 Euro/Tag übernommen, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.