Wird die Wohnung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Naturgefahren unbenutzbar oder verhindert ein Unfall, eine Noteinweisung oder ein Todesfall die Betreuung, organisiert die ARAG im Wohnungs-Schutzbrief ihrer Hausratversicherung die Unterbringung und Versorgung Ihrer Haustiere in einer Tierpension oder einem Tierheim – mit Kostenübernahme bis zu 50 Euro pro Tag.
14.1 Organisation der Unterbringung und Versorgung:
Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren in Käfigen bzw. Terrarien, die in Ihrer Wohnung leben, wenn
- a) Ihre versicherte Wohnung durch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar ist oder
- b) Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.
Naturgefahren sind:
- Sturm
- Hagel
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawine
- Vulkanausbruch
14.2 Ort und Kostenübernahme:
Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 50 Euro/Tag, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich wegen eines Schadens an Ihrer Wohnung oder wegen eines persönlichen Notfalls vorübergehend nicht um Ihre Tiere kümmern können und auch niemand anderes einspringt, kümmert sich die ARAG um eine passende Betreuung. Die Tiere kommen in eine Tierpension oder ein Tierheim, und ein Teil der dabei anfallenden Kosten wird übernommen. Diese Leistung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die im Vertrag genannten Werte.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind von der Notfall-Unterbringung erfasst?
Zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere, Bienen und kleine Wildtiere in Käfigen bzw. Terrarien, die in Ihrer Wohnung leben.
In welchen Fällen wird die Unterbringung organisiert?
Wenn Ihre Wohnung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder eine Naturgefahr unbenutzbar ist, oder wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall unvorhergesehen an der Betreuung gehindert sind und keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung steht.
Wo werden die Tiere untergebracht?
Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Die Kosten werden bis zu 50 Euro/Tag übernommen, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Gilt die Leistung auch im Ausland?
Die Unterbringung und Versorgung wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland organisiert.