Im Tarif Wohnungs-Schutzbrief der ARAG Hausratversicherung sind die Serviceleistungen an die im Versicherungsschein genannte Wohnung oder das Haus gebunden. Anspruch auf die Leistungen haben Sie selbst sowie alle Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Versicherungsort:
Die Serviceleistungen erbringen wir ausschließlich für die im Versicherungsschein genannte Wohnung/Haus (Versicherungsort).
Versicherte Personen:
Alle Leistungen dieses Schutzbriefs stehen Ihnen und den Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, zu (versicherte Personen).
Was bedeutet das konkret?
Der Wohnungs-Schutzbrief bezieht sich auf die Adresse, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Die Hilfe gilt für Sie und für die Menschen, die mit Ihnen zusammen in einem Haushalt wohnen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Für welchen Ort gelten die Serviceleistungen?
Die Serviceleistungen werden ausschließlich für die im Versicherungsschein genannte Wohnung beziehungsweise das Haus erbracht. Dieser Ort ist der Versicherungsort.
Wer zählt zu den versicherten Personen?
Alle Leistungen des Schutzbriefs stehen Ihnen und den Personen zu, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wo finde ich den maßgeblichen Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist die Wohnung beziehungsweise das Haus, die im Versicherungsschein genannt sind.
Sind auch Mitbewohner durch den Schutzbrief abgedeckt?
Ja, die Leistungen stehen auch den Personen zu, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.