In der Hausratversicherung der ARAG greift beim Wohnungs-Schutzbrief für bestimmte Leistungsarten eine Wartezeit: Der Versicherungsschutz beginnt hier erst nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums nach Versicherungsbeginn. Wie lange diese Wartezeit dauert und welche Leistungen betroffen sind, erfahren Sie hier.
Für die genannten Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Versicherungsbeginn (Wartezeit):
- Sechs Monate Wartezeit gelten für die in Nr. 19 bis 25 genannten Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
Nach Beginn Ihres Vertrags greift der Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen nicht sofort. Für die in Nr. 19 bis 25 genannten Leistungen müssen zunächst sechs Monate vergehen, bevor Sie diese in Anspruch nehmen können. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Was ist eine Wartezeit in der Hausratversicherung?
Eine Wartezeit bedeutet, dass für bestimmte Leistungsarten der Versicherungsschutz erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Versicherungsbeginn besteht.
Wie lange dauert die Wartezeit beim Wohnungs-Schutzbrief?
Für die in Nr. 19 bis 25 genannten Leistungen gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
Für welche Leistungen gilt die sechsmonatige Wartezeit?
Die sechsmonatige Wartezeit gilt für die in Nr. 19 bis 25 genannten Leistungen.
Ab wann beginnt die Wartezeit zu laufen?
Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn. Erst nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums besteht für die betroffenen Leistungsarten Versicherungsschutz.