Die stationäre Heilbehandlung im Einbettzimmer wird bei den ARAG Tarifen 220, 2210 sowie 221–227 der Krankenversicherung anteilig erstattet und um ein Krankenhaustagegeld ergänzt – mit unterschiedlichen Erstattungssätzen, Tagegeldbeträgen bei Verzicht auf Wahlleistungen und Regelungen für Kur und Sanatorium.
Stationäre Heilbehandlung (1-Bett):
- Prozentuale Erstattung zuzüglich Tagegeld.
- Tarif 220 = 100 %, Tarif 227 = 50 %, usw.
- Bei Wahl der allgemeinen Pflegeklasse erhält man ein Krankenhaustagegeld (z. B. 22 €/Tag in Tarif 220).
- Bei Verzicht auf Wahlleistung: höheres Tagegeld (105 €/Tag in Tarif 220).
Auch Kur/Sanatorium bis 28 Tage wird teils erstattet.
Die Tarife 2210 und 221–227 sind Beihilfetarife.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer stationären Behandlung im Einbettzimmer setzt sich die Leistung aus einer prozentualen Erstattung und einem Tagegeld zusammen. Wie hoch der Prozentsatz ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab. Wer auf die Wahlleistung verzichtet, erhält ein höheres Krankenhaustagegeld. Auch Aufenthalte in Kur oder Sanatorium können teilweise abgedeckt sein. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie wird die stationäre Heilbehandlung im Einbettzimmer erstattet?
Sie wird über eine prozentuale Erstattung zuzüglich eines Tagegeldes abgerechnet.
Welchen Erstattungssatz haben die Tarife 220 und 227?
Tarif 220 erstattet 100 %, Tarif 227 erstattet 50 %.
Wie viel Krankenhaustagegeld gibt es bei Verzicht auf die Wahlleistung?
Bei Verzicht auf die Wahlleistung fällt das Tagegeld höher aus – in Tarif 220 sind das 105 €/Tag. Bei Wahl der allgemeinen Pflegeklasse beträgt es z. B. 22 €/Tag in Tarif 220.
Werden Kur und Sanatorium erstattet?
Kur und Sanatorium werden bis 28 Tage teils erstattet.
Welche Tarife sind Beihilfetarife?
Die Tarife 2210 und 221–227 sind Beihilfetarife.