Mit dem ARAG Tarif Z90Bonus sichern Sie sich in der Krankenversicherung rund 90 % Erstattung für Zahn- und Kieferorthopädie-Leistungen – ganz ohne Wartezeit. In den ersten fünf Jahren gelten gestaffelte Höchstgrenzen, ab dem sechsten Jahr erfolgt die Erstattung unbegrenzt.
In der Krankenversicherung der ARAG gilt für den ARAG Tarif Z90Bonus:
Zahntarif ohne Alterungsrückstellung mit rund 90 % Erstattung für Zahn und KFO.
- ~90 % Erstattung (Zahn, KFO)
- In den ersten 5 Jahren Begrenzungen (1.000 €, 2.000 € usw.)
- Ab dem 6. Jahr unbegrenzt
- Keine Wartezeit
- Beiträge steigen nach Altersstufen
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Z90Bonus erstattet rund 90 % Ihrer Kosten für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie. Da keine Alterungsrückstellung gebildet wird, erhöhen sich die Beiträge mit steigendem Alter. In den ersten Jahren nach Vertragsbeginn sind die Erstattungssummen gestaffelt begrenzt, bevor sie ab dem sechsten Jahr ohne Höchstgrenze greifen. Eine Wartezeit müssen Sie nicht einhalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung im Tarif Z90Bonus?
Der Tarif erstattet rund 90 % für Zahn- und Kieferorthopädie-Leistungen.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein, der Tarif sieht keine Wartezeit vor.
Gelten in den ersten Jahren Begrenzungen?
Ja, in den ersten 5 Jahren gelten Begrenzungen (1.000 €, 2.000 € usw.). Ab dem 6. Jahr ist die Erstattung unbegrenzt.
Warum steigen die Beiträge?
Es handelt sich um einen Zahntarif ohne Alterungsrückstellung, daher steigen die Beiträge nach Altersstufen.