Der ARAG Tarif 483 der Krankenversicherung ist die verbesserte Variante des Tarifs 482 und erstattet Zuzahlungen zu 100 %, bietet Leistungen für Sehhilfen samt Laser-OP-Zuschuss, Heilpraktiker-Behandlungen, freie Krankenhauswahl und Auslandsschutz.
Verbesserte Variante von 482:
- Zuzahlungen 100 %
- Sehhilfen 100 % bis 330 €/Jahr (Erw.) + 1.000 € einmalig für Laser-OP
- Heilpraktiker + naturheilkundliche Arztverfahren 90 % bis 2.500 € in 2 Jahren
- freie Krankenhauswahl (Mehrkosten bei anderer Klinik werden bezahlt)
- Auslands-KV 56 Tage
Selbstbehalt: SB 50 €/25 € (Inland), kein SB für Auslandsanteil.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif 483 baut auf dem Tarif 482 auf und erweitert dessen Leistungen. Zuzahlungen werden vollständig erstattet, Sehhilfen bis zu einem jährlichen Betrag übernommen und für eine Laser-OP steht ein einmaliger Zuschuss bereit. Ergänzend werden Heilpraktiker- und naturheilkundliche Behandlungen anteilig erstattet. Bei einem Krankenhausaufenthalt besteht freie Klinikwahl, und für Auslandsaufenthalte ist ein zeitlich begrenzter Schutz enthalten. Für Inlandsleistungen gilt ein Selbstbehalt, für den Auslandsanteil nicht.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich Tarif 483 von Tarif 482?
Tarif 483 ist die verbesserte Variante von 482 mit erweiterten Leistungen bei Zuzahlungen, Sehhilfen, Heilpraktiker-Behandlungen, Krankenhauswahl und Auslands-Krankenversicherung.
Wie werden Sehhilfen erstattet?
Sehhilfen werden zu 100 % bis 330 €/Jahr (Erwachsene) erstattet. Zusätzlich gibt es einmalig 1.000 € für eine Laser-OP.
Welche Leistungen gelten für Heilpraktiker?
Heilpraktiker und naturheilkundliche Arztverfahren werden zu 90 % bis 2.500 € in 2 Jahren erstattet.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Im Inland gilt ein Selbstbehalt von 50 €/25 €. Für den Auslandsanteil fällt kein Selbstbehalt an.
Wie lange gilt der Auslandsschutz?
Die Auslands-Krankenversicherung gilt für 56 Tage.