Mit den ARAG Tarifen 281 und 282 ergänzen gesetzlich Versicherte ihren Schutz um Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilmittel, Heilpraktiker und eine Auslands-Krankenversicherung – wobei Tarif 282 alle Leistungen wie 281 bietet, jedoch ohne Zahnersatz.
Zusatzschutz GKV:
Tarif 281 deckt folgende Leistungen ab:
- Zahnersatz 40 % (bis ~90 % mit GKV)
- Sehhilfen (80 % bis 155 €)
- 100 % Zuzahlungen Heilmittel
- 50 % Heilpraktiker bis 260 €
- Auslands-KV 42 Tage
Tarif 282 umfasst alles wie 281, nur ohne Zahnersatz.
Weitere Details:
- Zahnersatz in 281 limitiert, z. B. 205 € im 1. Jahr.
- Heilpraktiker: 260 €/Jahr.
- Auslandsleistungen: medizin. Notfälle + Rücktransport.
Was bedeutet das konkret?
Diese beiden Tarife sind Zusatzbausteine zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie helfen dabei, Kosten aufzufangen, die die GKV nicht oder nur teilweise übernimmt – etwa bei Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Heilmitteln, Behandlungen beim Heilpraktiker sowie bei medizinischen Notfällen im Ausland. Der Unterschied liegt vor allem im Zahnersatz, der nur im Tarif 281 enthalten ist.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Tarif 281 und Tarif 282?
Tarif 282 bietet alle Leistungen wie Tarif 281, jedoch ohne Zahnersatz.
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen?
Sehhilfen werden zu 80 % bis 155 € erstattet.
Welche Leistungen gelten für Heilpraktiker?
Es werden 50 % der Kosten beim Heilpraktiker bis 260 € pro Jahr übernommen.
Was deckt der Auslandsschutz ab?
Die Auslands-Krankenversicherung gilt für 42 Tage und umfasst medizinische Notfälle sowie den Rücktransport.
Wie ist der Zahnersatz im Tarif 281 begrenzt?
Der Zahnersatz ist limitiert, zum Beispiel auf 205 € im 1. Jahr. Erstattet werden 40 % (bis ~90 % mit GKV).