Mit den ARAG Zahnzusatztarifen Z100 und Z70 sichern Sie sich je nach Wahl bis zu 100 % bei der Zahnbehandlung sowie Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie – kombiniert mit der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich nahezu vollständige Erstattungen erreichen. Erfahren Sie, welche Prozentsätze, Höchstgrenzen und Sonderregelungen bei Unfällen gelten.
Zahnzusatz:
Tarif Z100:
- 100 % bei Zahnbehandlung
- 80 % aufwändiger Zahnersatz/KFO
- Zusammen mit GKV kann man nahe 100 % erreichen
Tarif Z70:
- 70 % Zahnersatz
- 0 % einfache Zahnbehandlung (weil GKV 100 % bei Standardfüllung übernimmt)
- 70 % KFO
Begrenzung:
- 500 € im 1. Jahr
- 1.000 € im 2. Jahr
- Danach frei
Kein Wartebeginn bei unfallbedingtem Zahnersatz.
Was bedeutet das konkret?
Die beiden Tarife ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zähne. Der Tarif Z100 bietet höhere Erstattungssätze und kann zusammen mit der GKV eine nahezu vollständige Kostendeckung erreichen. Der Tarif Z70 setzt auf Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie, während die einfache Zahnbehandlung dort bereits durch die GKV abgedeckt ist. In den ersten beiden Jahren gelten Höchstgrenzen, die anschließend entfallen. Bei einem unfallbedingten Zahnersatz besteht keine Wartezeit.
Häufige Fragen
Wie viel erstattet der Tarif Z100 bei einer Zahnbehandlung?
Der Tarif Z100 erstattet 100 % bei der Zahnbehandlung sowie 80 % bei aufwändigem Zahnersatz und Kieferorthopädie (KFO). Zusammen mit der GKV kann man nahe 100 % erreichen.
Welche Leistungen bietet der Tarif Z70?
Der Tarif Z70 erstattet 70 % beim Zahnersatz und 70 % bei der Kieferorthopädie (KFO). Bei einfacher Zahnbehandlung liegt die Erstattung bei 0 %, weil die GKV 100 % bei einer Standardfüllung übernimmt.
Gibt es eine Begrenzung der Leistungen?
Ja, es gilt eine Begrenzung von 500 € im 1. Jahr und 1.000 € im 2. Jahr. Danach ist die Leistung frei.
Gilt eine Wartezeit bei unfallbedingtem Zahnersatz?
Nein, bei unfallbedingtem Zahnersatz besteht kein Wartebeginn.
Dokumentversion: 2025.01