Mit den ARAG Tarifen 261 und 262 sichern gesetzlich Versicherte und Beihilfeberechtigte stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus ab: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung – ergänzend zur Vorleistung der GKV und inklusive ambulantem Krankenhaus-OP-Bereich.
Wahlleistungs-Zusatz für GKV/Beihilfe:
- Tarif 261: 100 % Einbettzimmer + Chefarzt
- Tarif 262: 100 % Zweibettzimmer + Chefarzt (Einbettzimmer wird nur bis zu den Zweibett-Kosten ersetzt)
Die Leistung gilt nach Vorleistung der GKV.
Der ambulante Krankenhaus-OP-Bereich ist ebenfalls gedeckt.
Andere Bereiche sind nicht abgedeckt.
Was bedeutet das konkret?
Diese beiden Tarife ergänzen den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz beziehungsweise die Beihilfe um Wahlleistungen im Krankenhaus. Tarif 261 zielt auf die Unterbringung im Einbettzimmer, Tarif 262 auf das Zweibettzimmer – jeweils zusammen mit der Chefarztbehandlung. Bei Tarif 262 wird ein Einbettzimmer nur bis zur Höhe der Zweibettzimmer-Kosten erstattet. Der Schutz greift, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung ihren Anteil geleistet hat, und schließt den ambulanten Operationsbereich im Krankenhaus mit ein.
Häufige Fragen
Was leistet Tarif 261?
Tarif 261 leistet zu 100 % für die Unterbringung im Einbettzimmer sowie die Chefarztbehandlung.
Worin unterscheidet sich Tarif 262 von Tarif 261?
Tarif 262 leistet zu 100 % für das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung. Ein Einbettzimmer wird dabei nur bis zu den Kosten eines Zweibettzimmers ersetzt.
Ist der ambulante OP-Bereich mitversichert?
Ja, der ambulante Krankenhaus-OP-Bereich ist ebenfalls gedeckt.
Wann greift die Leistung?
Die Leistung gilt nach Vorleistung der GKV.
Für wen ist der Wahlleistungs-Zusatz gedacht?
Der Wahlleistungs-Zusatz richtet sich an Versicherte mit GKV oder Beihilfe. Andere Bereiche sind nicht abgedeckt.