Mit den ARAG Tarifen BJunior und KJunior sichern sich gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche zusätzliche Vorsorgen, Sehhilfen, Rooming-In sowie Zahnextras wie Fissurenversiegelung und KFO-Mehrleistungen – KJunior sogar inklusive Heilpraktikerleistungen bis zum 20. Lebensjahr mit Wechseloption in Erwachsenentarife.
In der Krankenversicherung der ARAG gilt Folgendes für die Tarife BJunior und KJunior:
Für GKV-Kinder/Jugendliche:
- Zusätzliche Kinder-Vorsorgen
- Sehhilfen
- Rooming-In
- Zahnextras (Fissurenversiegelung, KFO-Mehrleistungen) etc.
Heilpraktiker:
- BJunior: ohne Heilpraktiker
- KJunior: mit 80 % Heilpraktiker (bis 500 €)
Weitere Leistungen:
- Sehhilfen: 80 % bis 200 €
- Füllungen: 80 % (nur KJunior 500 €/24 M.)
- KFO: 80 % bis 1.000 € (KJunior)
Der Tarif endet mit dem 20. Lebensjahr. Es besteht eine Wechseloption in Erwachsenentarife.
Was bedeutet das konkret?
Die Tarife BJunior und KJunior ergänzen den Schutz gesetzlich versicherter Kinder und Jugendlicher. Sie umfassen zusätzliche Vorsorgeleistungen, Sehhilfen, Rooming-In und Zahnextras. Während BJunior ohne Heilpraktikerleistungen auskommt, bietet KJunior zusätzlich Heilpraktikerleistungen sowie weitere Zahn- und KFO-Leistungen. Beide Tarife laufen bis zum 20. Lebensjahr, danach ist ein Wechsel in einen Erwachsenentarif möglich.
Häufige Fragen
Für wen sind die Tarife BJunior und KJunior gedacht?
Sie richten sich an gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche (GKV-Kinder/Jugendliche).
Was ist der Unterschied zwischen BJunior und KJunior beim Heilpraktiker?
BJunior enthält keine Heilpraktikerleistungen. KJunior leistet 80 % für den Heilpraktiker (bis 500 €).
Wie werden Sehhilfen erstattet?
Sehhilfen werden mit 80 % bis 200 € erstattet.
Welche Zahnleistungen bietet KJunior zusätzlich?
KJunior übernimmt Füllungen zu 80 % (500 €/24 M.) und KFO zu 80 % bis 1.000 €.
Wann endet der Tarif und was passiert danach?
Der Tarif endet mit dem 20. Lebensjahr. Danach besteht eine Wechseloption in Erwachsenentarife.