Der ARAG Tarif Z50/90 ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung im Zahnbereich und ermöglicht zusammen mit der GKV bis zu 90 % Kostendeckung. Der Tarif leistet 50 % vom Rechnungsbetrag, umfasst Zahnersatz und Kieferorthopädie und sieht in den ersten Jahren gestaffelte Höchstgrenzen vor.
Zahnzusatz:
- Zusammen mit der GKV bis zu 90 % Kostendeckung.
- Der Tarif leistet 50 % vom Rechnungsbetrag. Zusammen mit der GKV (z. B. 40 %) ergibt das 90 % Gesamt.
- KFO und Zahnersatz sind integriert.
Begrenzung:
- 1. Jahr: 310 €
- 2. Jahr: 620 €
- Danach: frei
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarif ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung für den Zahnbereich. Er übernimmt einen Teil der Kosten, sodass zusammen mit der Leistung der GKV ein großer Anteil der Rechnung abgedeckt sein kann. In den ersten beiden Jahren gelten dabei feste Höchstbeträge, die anschließend entfallen. Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen sind im Tarif enthalten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifangaben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kostendeckung im Zahnbereich?
Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind bis zu 90 % Kostendeckung möglich.
Wie viel leistet der Tarif selbst?
Der Tarif leistet 50 % vom Rechnungsbetrag. Zusammen mit der GKV (z. B. 40 %) ergeben sich 90 % Gesamt.
Welche Begrenzungen gelten in den ersten Jahren?
Im 1. Jahr gilt eine Begrenzung von 310 €, im 2. Jahr von 620 €, danach ist die Leistung frei.
Sind Zahnersatz und Kieferorthopädie enthalten?
Ja, KFO und Zahnersatz sind im Tarif integriert.