Der ARAG Tarif 482 ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung mit 100 % der GKV-Zuzahlungen, Leistungen für Heilpraktiker, Sehhilfen und einer Auslandsreise-Krankenversicherung – bei überschaubarem Selbstbehalt für Inlandsleistungen und ohne Selbstbehalt im Ausland.
GKV-Ergänzung:
- 100 % GKV-Zuzahlungen
- 60 % Heilpraktiker (kein enges Jahreslimit)
- Sehhilfen 100 % bis 175 €/24 M.
- Auslandsreise-KV (bis 56 Tage)
Selbstbehalt:
- 50 € (Erw.) bzw. 25 € (Kind) Selbstbehalt pro Jahr für Inlandsleistungen
- Ausland hat keinen SB
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarif ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er übernimmt die gesetzlichen Zuzahlungen vollständig und beteiligt sich anteilig an Heilpraktikerleistungen und Sehhilfen. Für Reisen ins Ausland ist zudem ein Krankenschutz enthalten. Für Leistungen im Inland fällt ein jährlicher Selbstbehalt an, für Auslandsleistungen nicht.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei GKV-Zuzahlungen erstattet?
Die GKV-Zuzahlungen werden zu 100 % erstattet.
Welche Leistung gibt es für Heilpraktiker?
Für Heilpraktiker werden 60 % erstattet, es gilt kein enges Jahreslimit.
Wie hoch ist die Leistung für Sehhilfen?
Sehhilfen werden zu 100 % bis 175 € je 24 Monate erstattet.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Für Inlandsleistungen beträgt der Selbstbehalt 50 € (Erwachsene) bzw. 25 € (Kind) pro Jahr. Für Auslandsleistungen gibt es keinen Selbstbehalt.
Ist ein Auslandsreiseschutz enthalten?
Ja, eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für bis zu 56 Tage enthalten.