Die stationäre Heilbehandlung der ARAG Krankenversicherung erstattet in den Tarifen 240, 2410 und 241–247 Zweibettzimmer und Wahlarzt anteilig – von 100 % im Tarif 240 bis 50 % im Tarif 247. Wählbar sind zudem Tagegeld bei allgemeiner Klasse und beihilfegeeignete Varianten.
Stationäre Heilbehandlung (2-Bett):
- Erstattung für Zweibettzimmer und Wahlarzt prozentual.
- Tarif 240 = 100 %, Tarif 247 = 50 % etc.
- Bei Einbettaufnahme trägt man die Mehrkosten selbst.
- Bei allgemeiner Klasse gibt es ein Tagegeld.
- Bei Verzicht auf alle Wahlleistungen ein höheres Tagegeld.
Kur:
- 28 Tage mit pauschalen Tagessätzen.
Beihilfe:
- Tarife 2410 sowie 241–247 = beihilfegeeignet.
Was bedeutet das konkret?
Die Tarife decken die stationäre Behandlung im Zweibettzimmer zusammen mit der wahlärztlichen Behandlung ab, wobei je nach Tarif ein unterschiedlicher Anteil der Kosten übernommen wird. Wer sich für ein Einbettzimmer entscheidet, zahlt die zusätzlichen Kosten selbst. Verzichtet man ganz auf die Wahlleistungen, wird stattdessen ein Tagegeld gezahlt. Einige Varianten sind so gestaltet, dass sie sich mit einer Beihilfe kombinieren lassen.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Zweibettzimmer und Wahlarzt erstattet?
Die Erstattung erfolgt prozentual je nach Tarif. Tarif 240 erstattet 100 %, Tarif 247 erstattet 50 %.
Was passiert bei Aufnahme im Einbettzimmer?
Bei einer Einbettaufnahme trägt man die Mehrkosten selbst.
Gibt es ein Tagegeld?
Bei allgemeiner Klasse gibt es ein Tagegeld. Bei Verzicht auf alle Wahlleistungen gibt es ein höheres Tagegeld.
Welche Tarife sind beihilfegeeignet?
Die Tarife 2410 sowie 241–247 sind beihilfegeeignet.
Wie lange wird eine Kur erstattet?
Die Kur umfasst 28 Tage mit pauschalen Tagessätzen.