Der ARAG Tarif 27 in der Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe und schließt Restkosten, die Beihilfe und Grundversicherung nicht decken, sodass zusammen 100 % erreicht werden können. Verschiedene Stufen decken unterschiedliche Beihilfesätze ab – von Ausnahmen bei Sehhilfen bis zu anfänglichen Summenbegrenzungen beim Zahnersatz.
Beihilfe-Ergänzung: Schließt Restkosten, die Beihilfe + Grundversicherung nicht decken. So lassen sich zusammen 100 % erreichen.
Es existieren verschiedene Stufen:
- 2710 für 90 % Beihilfe
- 271, 272 … 277 für andere Beihilfesätze
Tarif 27 leistet nur, wenn Beihilfe oder Grundtarif leisten.
Ausnahmen:
- Sehhilfen
- manche Zahn-/Auslandsleistungen
Summenbegrenzungen anfangs, z. B. Zahnersatz.
Kein Ersatz der Beihilfeeigenanteile.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif 27 ist als Ergänzung zur Beihilfe gedacht: Er springt für die Kosten ein, die nach Beihilfe und Grundversicherung übrig bleiben, damit im Zusammenspiel eine vollständige Absicherung entstehen kann. Je nach Beihilfesatz gibt es dafür passende Tarifstufen. In bestimmten Bereichen wie Sehhilfen oder einzelnen Zahn- und Auslandsleistungen gelten Besonderheiten, und zu Beginn können für einzelne Leistungen wie Zahnersatz Höchstgrenzen bestehen.
Häufige Fragen
Was leistet der ARAG Tarif 27?
Er schließt als Beihilfe-Ergänzung die Restkosten, die Beihilfe und Grundversicherung nicht decken, sodass zusammen 100 % erreicht werden können.
Welche Stufen gibt es?
Es existieren verschiedene Stufen, zum Beispiel 2710 für 90 % Beihilfe sowie 271, 272 … 277 für andere Beihilfesätze.
Wann leistet der Tarif 27?
Tarif 27 leistet nur, wenn Beihilfe oder Grundtarif leisten.
Welche Ausnahmen und Begrenzungen gelten?
Ausnahmen bestehen bei Sehhilfen sowie manchen Zahn- und Auslandsleistungen. Anfangs gibt es Summenbegrenzungen, zum Beispiel beim Zahnersatz.
Werden die Beihilfeeigenanteile erstattet?
Nein, ein Ersatz der Beihilfeeigenanteile erfolgt nicht.