Die ARAG Krankenversicherung regelt in den Tarifen 230, 2310 und 231–237 die stationäre Heilbehandlung in der Allgemeinen Klasse: Vergütet werden Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen, wahlweise als Tagegeld, dazu Kurleistungen bis 28 Tage mit festem Tagessatz.
Stationäre Heilbehandlung (Allgemeine Klasse):
- Vergütung nur für Mehrbettzimmer, keine Wahlleistungen.
- Erstattung z. B. 100 % in Tarif 230, 50 % in 237 etc.
- Oder Tagegeld.
- Kur bis 28 Tage mit fixem Tagessatz.
Beihilfe:
- 2310, 231–237 = für Beihilfe.
Was bedeutet das konkret?
Diese Tarife decken den Aufenthalt im Krankenhaus in der Allgemeinen Klasse ab. Erstattet wird die Unterbringung im Mehrbettzimmer, Wahlleistungen sind nicht enthalten. Je nach Tarif fällt die Erstattung unterschiedlich hoch aus, alternativ kann ein Tagegeld gewählt werden. Für Kuren ist eine Leistung bis 28 Tage mit einem festen Tagessatz vorgesehen. Die Tarife 2310 und 231–237 sind auf Beihilfeberechtigte ausgerichtet. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Unterbringung wird bei stationärer Heilbehandlung vergütet?
Vergütet wird die Unterbringung im Mehrbettzimmer in der Allgemeinen Klasse. Wahlleistungen sind nicht enthalten.
Wie hoch ist die Erstattung in den einzelnen Tarifen?
Die Erstattung unterscheidet sich je Tarif, zum Beispiel 100 % in Tarif 230 und 50 % in Tarif 237.
Gibt es eine Alternative zur Erstattung der Krankenhauskosten?
Ja, alternativ kann ein Tagegeld gewählt werden.
Wie ist eine Kur abgesichert?
Eine Kur ist bis 28 Tage mit einem festen Tagessatz abgedeckt.
Welche Tarife sind für Beihilfeberechtigte gedacht?
Die Tarife 2310 und 231–237 sind für die Beihilfe vorgesehen.