Die ARAG Krankenversicherung erstattet in den Tarifen 210, 2110 und 211–217 die ambulante Heilbehandlung prozentual – ohne feste Selbstbeteiligung. Tarif 210 leistet 100 %, während die Beihilfetarife 211–217 zwischen 50 % und 10 % erstatten und so die Beihilfe ergänzen. Zahnleistungen bleiben ausgenommen.
In der Krankenversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG Tarif 210, 2110, 211–217:
Ambulante Heilbehandlung:
- Tarife mit prozentualer Erstattung (keine festen Selbstbeteiligungen).
- Tarif 210 = 100 %.
- Die Tarife 211–217 sind für Beihilfeberechtigte, mit Erstattung 50 % (217) bis 10 % (2110).
- Die Prozent-Sätze ergänzen die Beihilfe, um nahe 100 % zu kommen.
- Zahnleistungen sind ausgenommen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Tarife erstatten die Kosten der ambulanten Heilbehandlung anteilig in Prozent, statt einen festen Betrag als Selbstbeteiligung abzuziehen. Tarif 210 deckt die ambulante Behandlung vollständig ab. Die Tarife 211–217 richten sich an Beihilfeberechtigte: Ihr prozentualer Anteil ergänzt die Beihilfe, sodass in Summe eine Erstattung nahe 100 % erreicht wird. Zahnleistungen sind bei diesen Tarifen nicht eingeschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung bei Tarif 210?
Tarif 210 erstattet die ambulante Heilbehandlung zu 100 %.
Für wen sind die Tarife 211–217 gedacht?
Die Tarife 211–217 sind für Beihilfeberechtigte. Die Erstattung reicht von 50 % (Tarif 217) bis 10 % (Tarif 2110) und ergänzt die Beihilfe, um nahe 100 % zu kommen.
Gibt es eine feste Selbstbeteiligung?
Nein. Diese Tarife arbeiten mit prozentualer Erstattung und haben keine festen Selbstbeteiligungen.
Sind Zahnleistungen eingeschlossen?
Nein, Zahnleistungen sind bei diesen Tarifen ausgenommen.