In der Krankenversicherung der ARAG erstatten die Tarife 21P70 bis 21P90 die ambulante Heilbehandlung prozentual bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.000 € pro Person und Jahr, darüber vollständig zu 100 %. Je nach Tarifstufe gelten unterschiedliche Erstattungssätze und Selbstbehalte – hier die Details im Überblick.
Ambulante Heilbehandlung:
Die ambulante Heilbehandlung wird prozentual bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.000 € pro Person und Jahr erstattet, darüber zu 100 %.
- Tarif 21P90: 90 % (max. 500 € SB)
- Tarif 21P80: 80 % (1.000 € SB)
- Tarif 21P70: 70 % (1.500 € SB)
Nach 5.000 € wird alles zu 100 % erstattet.
Keine Zahnleistungen.
Bei unterjährigem Beginn gilt eine anteilige 5.000 €-Grenze.
Was bedeutet das konkret?
Bei ambulanten Behandlungen übernimmt der Tarif zunächst nur einen prozentualen Anteil der Kosten – je nach gewählter Tarifstufe zwischen 70 % und 90 %. Diese prozentuale Erstattung gilt bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.000 € im Jahr. Was darüber hinausgeht, wird vollständig übernommen. Steigt man erst im Laufe des Jahres ein, verringert sich die 5.000 €-Grenze entsprechend anteilig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung?
Die Erstattung erfolgt prozentual bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.000 € pro Person und Jahr. Der Prozentsatz hängt vom Tarif ab: 90 % beim Tarif 21P90, 80 % beim Tarif 21P80 und 70 % beim Tarif 21P70. Über 5.000 € wird zu 100 % erstattet.
Welche Selbstbeteiligungen gelten in den Tarifen?
Beim Tarif 21P90 beträgt der Selbstbehalt maximal 500 €, beim Tarif 21P80 sind es 1.000 € und beim Tarif 21P70 1.500 €.
Sind Zahnleistungen enthalten?
Nein, die Tarife 21P70 bis 21P90 umfassen keine Zahnleistungen.
Was gilt bei einem unterjährigen Beginn?
Bei einem unterjährigen Beginn wird die 5.000 €-Grenze anteilig berechnet.