Die ARAG Zahnzusatztarife 184 und 185 der Krankenversicherung ergänzen die Tarife 181, 182 oder 183 und erstatten Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie bei Kassenzahnärzten – Tarif 184 mit 70 % und Tarif 185 mit bis zu 100 %, samt gestaffelter Summenbegrenzung in den ersten Jahren.
Allgemeines:
Ein Abschluss ist nur möglich, wenn einer der Tarife 181, 182 oder 183 gleichzeitig besteht oder neu abgeschlossen wird und keine andere private Zahnversicherung vorliegt (außer betriebliche Zusatzversicherungen).
Leistungen:
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden bei Kassenzahnärzten gedeckt. Zusammen mit der GKV ergeben sich folgende Erstattungen:
- Tarif 184 = 70 % Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz
- Tarif 185 = 100 % (Zahnbehandlung) / 70 % (Zahnersatz)
GKV-Selbstbehalte gelten als GKV-Leistung.
Kieferorthopädie:
Kieferorthopädie (KIG 1–5) wird bei medizinischer Notwendigkeit erstattet, primär für Kinder/Jugendliche.
Summenbegrenzung:
- Im 1. Jahr max. 400 € bzw. 500 € (Tarif 184/185)
- Im 2. Jahr 800 € / 1.000 €
- Ab dem 3. Jahr unbegrenzt
- Unfallbedingt sofort ohne Begrenzung
Was bedeutet das konkret?
Die Tarife 184 und 185 sind Zahnzusatztarife, die nur zusammen mit einem der Basistarife 181, 182 oder 183 abgeschlossen werden können. Sie ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Tarif 185 bietet dabei bei der Zahnbehandlung einen höheren Erstattungsanteil als Tarif 184. In den ersten beiden Jahren gelten Höchstbeträge, danach entfällt die Begrenzung.
Häufige Fragen
Kann ich Tarif 184 oder 185 allein abschließen?
Nein. Ein Abschluss ist nur möglich, wenn einer der Tarife 181, 182 oder 183 gleichzeitig besteht oder neu abgeschlossen wird und keine andere private Zahnversicherung vorliegt (außer betriebliche Zusatzversicherungen).
Wie hoch ist die Erstattung bei Tarif 184 und 185?
Zusammen mit der GKV erstattet Tarif 184 70 % für Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz. Tarif 185 erstattet 100 % bei Zahnbehandlung und 70 % bei Zahnersatz.
Wird Kieferorthopädie erstattet?
Ja. Kieferorthopädie (KIG 1–5) wird bei medizinischer Notwendigkeit erstattet, primär für Kinder und Jugendliche.
Welche Summenbegrenzungen gelten in den ersten Jahren?
Im 1. Jahr gelten maximal 400 € (Tarif 184) bzw. 500 € (Tarif 185), im 2. Jahr 800 € bzw. 1.000 €. Ab dem 3. Jahr besteht keine Begrenzung. Unfallbedingt gilt sofort keine Begrenzung.
Werden GKV-Selbstbehalte berücksichtigt?
GKV-Selbstbehalte gelten als GKV-Leistung.