Der ARAG Tarif K (KomfortKlasse) in der Krankenversicherung bietet wählbare Selbstbehaltstufen, eine mögliche Pauschalerstattung bei Leistungsfreiheit sowie umfangreiche ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen mit klaren Erstattungssätzen und Grenzen.
Selbstbehalt und Pauschale:
- Es gibt die Stufen K0/K300/K600/K900/K1200/K1500 mit entsprechendem Jahres-SB (0–1.500 € bei Erwachsenen, die Hälfte bei Kindern).
- In K0/K300 kann man eine Pauschalerstattung (600 €/300 € bzw. die Hälfte bei Kindern) bekommen, wenn man im abgelaufenen Jahr keine Leistungen (außer Vorsorge) genutzt hat.
Ambulante Leistungen:
- 100 % Erstattung bei Primärarztsystem (Hausarzt, Internist, Kinderarzt, Gynäkologe), sonst 80 %.
- Heilpraktiker: 80 % bis max. 500 €/Jahr.
- Arznei-/Heil-/Hilfsmittel: 80 % bis 2.500 €, danach 100 %.
- Sehhilfen: 100 % bis 150 € alle 36 Monate.
- Ambulante Psychotherapie: 80 %.
Stationäre Leistungen:
- Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung zu 100 %.
- Erhöhte GOÄ-Honorare werden übernommen.
- Auslandsrücktransport bis 10.000 €.
Zahnleistungen:
- 100 % Zahnbehandlung.
- 80 % Zahnersatz.
- Ggf. Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif lässt Ihnen die Wahl, wie hoch Ihre jährliche Selbstbeteiligung sein soll. Wer wenig zum Arzt geht, kann in den niedrigen Stufen sogar eine Pauschale zurückbekommen. Bei den Behandlungen werden je nach Bereich unterschiedliche Anteile erstattet – teils vollständig, teils anteilig bis zu bestimmten Grenzen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Werte.
Häufige Fragen
Welche Selbstbehaltstufen gibt es?
Es gibt die Stufen K0/K300/K600/K900/K1200/K1500 mit einem Jahres-Selbstbehalt von 0–1.500 € bei Erwachsenen und der Hälfte bei Kindern.
Wann erhalte ich eine Pauschalerstattung?
In den Stufen K0/K300 können Sie eine Pauschalerstattung von 600 €/300 € (bzw. die Hälfte bei Kindern) erhalten, wenn Sie im abgelaufenen Jahr keine Leistungen außer Vorsorge genutzt haben.
Wie werden ambulante Leistungen erstattet?
Bei Nutzung des Primärarztsystems (Hausarzt, Internist, Kinderarzt, Gynäkologe) erfolgt eine 100 % Erstattung, sonst 80 %. Für Heilpraktiker gelten 80 % bis max. 500 €/Jahr.
Welche stationären Leistungen sind enthalten?
Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung werden zu 100 % übernommen. Erhöhte GOÄ-Honorare werden erstattet, ein Auslandsrücktransport bis 10.000 €.
Wie sind Zahnleistungen abgedeckt?
Die Zahnbehandlung wird zu 100 % erstattet, Zahnersatz zu 80 %. In den ersten Vertragsjahren können Summenbegrenzungen gelten.