Die Tarife 200 bis 209 der ARAG Krankenversicherung erstatten ambulante Heilbehandlungen (außer Zahn) zu 100 %, sehen aber je Tarif einen festen jährlichen Selbstbehalt von rund 102 € bis 1.250 € vor – bei unterjährigem Beginn wird dieser anteilig gekürzt.
Ambulante Heilbehandlung:
Diese Tarife leisten 100 % für ambulante Behandlungen (außer Zahn).
Jeder Tarif hat aber einen festen Selbstbehalt:
- Tarif 200 ~ 102 €
- Tarif 201 ~ 220 €
- Tarif 203 ~ 330 €
- Tarif 205 ~ 440 €
- Tarif 207 ~ 550 €
- Tarif 208 ~ 770 €
- Tarif 209 ~ 1.250 €
Der Selbstbehalt wird pro Jahr erhoben. Beginnt der Vertrag nicht am 1.1., erfolgt eine anteilige Kürzung.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen dieser Tarife wählt, bekommt ambulante Behandlungskosten (mit Ausnahme von Zahnleistungen) grundsätzlich vollständig erstattet. Zuvor trägt man jedoch pro Jahr einen festen Eigenanteil, der je nach Tarif unterschiedlich hoch ausfällt. Startet der Versicherungsschutz im laufenden Jahr, fällt dieser Eigenanteil im ersten Jahr entsprechend geringer aus.
Häufige Fragen
Wie viel wird für ambulante Behandlungen erstattet?
Die Tarife 200–209 leisten 100 % für ambulante Behandlungen, ausgenommen sind Zahnleistungen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in den einzelnen Tarifen?
Der feste Selbstbehalt beträgt: Tarif 200 ~ 102 €, 201 ~ 220 €, 203 ~ 330 €, 205 ~ 440 €, 207 ~ 550 €, 208 ~ 770 € und 209 ~ 1.250 €.
Wie oft wird der Selbstbehalt erhoben?
Der Selbstbehalt wird pro Jahr erhoben.
Was gilt, wenn der Vertrag nicht am 1.1. beginnt?
Beginnt der Vertrag nicht am 1.1., wird der Selbstbehalt anteilig gekürzt.
Sind Zahnbehandlungen in diesen Tarifen enthalten?
Nein, die 100-%-Leistung für ambulante Behandlungen gilt ausdrücklich außer Zahn.