Der ARAG Tarif 25 der Krankenversicherung richtet sich an Beamtenanwärter und Referendare und schließt Lücken zur Beihilfe – mit ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Absicherung, verschiedenen Stufen zur Kostendeckung und einem klaren Wechselrecht nach dem Anwärterstatus.
Beamtenanwärter/Referendare:
- Schließt Lücken zur Beihilfe, mit ambulant, stationär, zahnärztlich.
- Verschiedene Stufen (z. B. 251–100, 252–100), je nach gewollter Kostendeckung.
- Stationär 1. oder 2. Pflegeklasse.
- Zahnersatzlimit 2.500 €/Jahr.
- Krankenhaustagegeld in manchen Stufen.
- Endet mit Anwärterstatus, danach Wechselrecht in normale Volltarife.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif ist für Menschen gedacht, die sich als Beamtenanwärter oder Referendare in der Ausbildung befinden. Er ergänzt die Beihilfe und deckt den Teil der Kosten ab, den die Beihilfe nicht übernimmt – im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich. Je nach gewünschtem Umfang stehen unterschiedliche Stufen zur Auswahl. Sobald der Anwärterstatus endet, besteht die Möglichkeit, in einen regulären Volltarif zu wechseln.
Häufige Fragen
Für wen ist der Tarif 25 gedacht?
Der Tarif richtet sich an Beamtenanwärter und Referendare und schließt Lücken zur Beihilfe.
Welche Leistungsbereiche sind abgedeckt?
Der Tarif umfasst ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. In manchen Stufen ist zusätzlich Krankenhaustagegeld enthalten.
Wie hoch ist das Zahnersatzlimit?
Das Zahnersatzlimit beträgt 2.500 € pro Jahr.
Welche Pflegeklasse gilt bei stationärer Behandlung?
Stationär gilt je nach Stufe die 1. oder 2. Pflegeklasse.
Was passiert, wenn der Anwärterstatus endet?
Der Tarif endet mit dem Anwärterstatus. Danach besteht ein Wechselrecht in normale Volltarife.