Mit den Tarifen 181–183 der ARAG Krankenversicherung ergänzen gesetzlich Versicherte ihren Schutz bei ambulanter Heilbehandlung als Privatpatient: Nach Vorleistung der GKV werden die verbleibenden Kosten zu 100 % erstattet – abhängig vom gewählten Tarif mit unterschiedlichem Selbstbehalt und abweichenden Leistungen ohne GKV-Vorleistung.
Versicherungsfähigkeit:
- Nur Personen mit Leistungen aus der GKV können diese Tarife abschließen.
Leistungsumfang:
- Bei ambulanter Heilbehandlung als Privatpatient werden nach Vorleistung der GKV die verbleibenden Kosten zu 100 % erstattet.
- Ausgenommen sind Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Im Tarif 183 sind zusätzlich Heilpraktikerleistungen ausgeschlossen.
- Ohne GKV-Vorleistung werden die Kosten je nach Tarif zu 30 % (Tarif 181), 60 % (Tarif 182) oder 0 % (Tarif 183) ersetzt.
- Ein GKV-Selbstbehalt wird wie eine GKV-Leistung behandelt.
Selbstbehalt:
- Pro Person/Kalenderjahr gelten 0 € (Tarif 181), 75 € (Tarif 182) oder 150 € (Tarif 183).
- Dieser fällt für alle ambulanten Leistungen an (außer ggf. zeitanteilige Kürzung im ersten Jahr).
Dokumentversion: 2025.01
Was bedeutet das konkret?
Diese Tarife richten sich an gesetzlich Krankenversicherte, die bei ambulanten Behandlungen als Privatpatient auftreten möchten. Zahlt die GKV vor, übernimmt der Tarif den verbleibenden Anteil vollständig. Je nach gewähltem Tarif unterscheiden sich der jährliche Selbstbehalt sowie die Erstattung, wenn keine GKV-Vorleistung vorliegt. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer kann die Tarife 181–183 abschließen?
Nur Personen mit Leistungen aus der GKV können diese Tarife abschließen.
Wie werden ambulante Kosten mit GKV-Vorleistung erstattet?
Bei ambulanter Heilbehandlung als Privatpatient werden nach Vorleistung der GKV die verbleibenden Kosten zu 100 % erstattet. Ausgenommen sind Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie; im Tarif 183 sind zusätzlich Heilpraktikerleistungen ausgeschlossen.
Was gilt ohne GKV-Vorleistung?
Ohne GKV-Vorleistung werden die Kosten je nach Tarif zu 30 % (Tarif 181), 60 % (Tarif 182) oder 0 % (Tarif 183) ersetzt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Pro Person und Kalenderjahr gelten 0 € (Tarif 181), 75 € (Tarif 182) oder 150 € (Tarif 183). Der Selbstbehalt fällt für alle ambulanten Leistungen an, außer ggf. bei zeitanteiliger Kürzung im ersten Jahr.
Wie wird ein GKV-Selbstbehalt behandelt?
Ein GKV-Selbstbehalt wird wie eine GKV-Leistung behandelt.