Die Tierhaftpflichtversicherung der ARAG regelt Mietsachschäden an gemieteten privaten Räumen, am Inventar von Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Schiffskabinen im In- und Ausland sowie an vorübergehend geliehenen beweglichen Sachen – mit klaren Höchstentschädigungsgrenzen in den Tarifen Komfort und Premium und definierten Ausschlüssen.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
3.1 Mietsachschäden an gemieteten privaten Räumlichkeiten
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
3.2 Mietsachschäden am Inventar von Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen im In- und Ausland
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im In- und Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung.
3.3 Sachschäden an sonstigen beweglichen Sachen
Im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an vorübergehend bis zu drei Monaten geliehenen, gemieteten, geleasten, fremden beweglichen Sachen (ohne Kraftfahrzeuge und Anhänger, siehe 9 bzw. 10 und ohne bewegliche Reitutensilien, wie zum Beispiel Sattel, Helm, Gerte, Trensen, siehe 10) versichert.
Unsere Höchstentschädigungsleistung ist begrenzt:
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 100.000 Euro und
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme.
3.4 Nicht versicherte Mietsachschäden
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen der oben genannten Mietsachschäden (3.1 bis 3.3):
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an fest eingebauten Elektro- und Gasgeräten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier fremde, von Ihnen gemietete Sachen beschädigt, kann die Versicherung dafür einstehen. Das gilt beispielsweise für private Mieträume, für die Einrichtung von Ferienunterkünften und Hotelzimmern im In- und Ausland sowie für vorübergehend genutzte bewegliche Sachen. In den Tarifen „Komfort“ und „Premium“ gelten dabei unterschiedliche Höchstgrenzen. Bestimmte Schadensarten sind von diesem Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden am Inventar einer Ferienwohnung im Ausland versichert?
Ja. Versichert sind Mietsachschäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften im In- und Ausland sowie deren Einrichtung.
Wie hoch ist die Entschädigung für sonstige bewegliche Sachen?
Im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ ist die Höchstentschädigung auf 100.000 Euro begrenzt, im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme.
Wie lange dürfen bewegliche Sachen genutzt sein, damit sie versichert sind?
Versichert sind Mietsachschäden an vorübergehend bis zu drei Monaten geliehenen, gemieteten, geleasten, fremden beweglichen Sachen – ohne Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie ohne bewegliche Reitutensilien wie Sattel, Helm, Gerte oder Trensen.
Welche Mietsachschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können, sowie Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen und an fest eingebauten Elektro- und Gasgeräten.
Dokumentversion: 2021.11