Der Schadensersatzrechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung in der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG unterstützt Tierhalter im Tarif „Komfort“ und „Premium“ dabei, einen Schadensersatzanspruch gerichtlich durchzusetzen und so die Voraussetzung für die Forderungsausfalldeckung – ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich – zu erreichen.
Zur Durchsetzung der Leistungsvoraussetzung für die Forderungsausfalldeckung (rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht, siehe C 3-2.1) ist im ARAG Tierhalterhaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung mitversichert.
3.1 Gegenstand des Schadensersatz-Rechtsschutzes
3.1.1 Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs, für den im Rahmen der Forderungsausfalldeckung nach 2.2 Versicherungsschutz besteht bzw. bestünde, nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet die ARAG SE Schadensersatz-Rechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre Deckung A4-1.4).
Ausgeschlossen ist jedoch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
3.1.2 Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls von dem Schadenereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll.
3.1.3 Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Land Europas erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht und der Verantwortliche nicht zahlt, brauchen Sie für die Forderungsausfalldeckung zunächst ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich. Der Schadensersatz-Rechtsschutz hilft in den Tarifen „Komfort“ und „Premium“ dabei, diesen Schadensersatzanspruch vor Gericht durchzusetzen, sofern keine andere Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
In welchen Tarifen ist der Schadensersatz-Rechtsschutz enthalten?
Der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung ist im ARAG Tierhalterhaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ mitversichert.
Wozu dient der Schadensersatz-Rechtsschutz?
Er dient der Durchsetzung der Leistungsvoraussetzung für die Forderungsausfalldeckung, also der gerichtlichen Erlangung eines rechtskräftigen Urteils oder eines vollstreckbaren Vergleichs vor einem ordentlichen Gericht.
Gilt der Rechtsschutz auch, wenn eine andere Rechtsschutzversicherung besteht?
Die ARAG SE leistet Schadensersatz-Rechtsschutz nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung nicht durch eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Es handelt sich um eine subsidiäre Deckung.
Welche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
In welchen Ländern besteht Rechtsschutz?
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Land Europas erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig wäre.
Dokumentversion: 2021.11