Der räumliche Geltungsbereich der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG legt fest, in welchen Ländern Versicherungsschutz besteht: Abgedeckt sind Schadenereignisse in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Der Versicherungsschutz besteht, abweichend von 14, für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eingetreten sind.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe erklärt den Sachverhalt in einfachen Worten: Die Tierhaftpflichtversicherung greift nicht nur im Inland, sondern auch in weiteren europäischen Ländern. Als Ort des Schadens zählen dabei die EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eingetreten sind.
Gilt der Schutz nur innerhalb der Europäischen Union?
Nein. Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind auch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein eingeschlossen.
Worauf bezieht sich der Geltungsbereich?
Er bezieht sich auf Schadenereignisse, die in den genannten Ländern eingetreten sind.
Gilt diese Regelung abweichend von anderen Bestimmungen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht abweichend von 14 für die genannten Länder.