Bei der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG besteht im Rahmen der Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz bis zur Höhe der titulierten Forderung, wobei die Entschädigungsleistung auf die im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Dem Schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift bis zu dem Betrag, der als Forderung tituliert wurde. Für die Höhe der Leistung gelten dabei die im Versicherungsschein und in den Nachträgen festgelegten Versicherungssummen als Obergrenze. Der Vertrag begründet keine eigenen Ansprüche für den schadensersatzpflichtigen Dritten.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Wodurch ist die Entschädigungsleistung begrenzt?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Kann der schadensersatzpflichtige Dritte Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.