Die ARAG bietet in ihrer Tierhaftpflichtversicherung mit ARAG JuraTel eine telefonische Erstberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt – ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung, sofern ein Beratungsbedürfnis im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall besteht.
In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt Folgendes für ARAG JuraTel®:
Ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall des ARAG Haftpflicht-Schutz-Produktes. Es besteht für die telefonische Erstberatung keine Wartezeit.
Die ARAG SE stellt Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer der oben genannten Angelegenheiten zur Verfügung, auf die deutsches Recht anwendbar ist.
Die ARAG SE übernimmt je telefonischer Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021 (siehe Auszug). Eine Selbstbeteiligung ist für die telefonische Erstberatung nicht vereinbart.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Mit ARAG JuraTel können Sie im Rahmen der Tierhaftpflichtversicherung telefonisch einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall des Haftpflicht-Schutz-Produktes einen ersten rechtlichen Rat benötigen. Die Beratung erfolgt ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung; die Kosten für dieses erste Gespräch übernimmt die ARAG.
Häufige Fragen
Gilt für die telefonische Erstberatung eine Wartezeit?
Nein, für die telefonische Erstberatung besteht keine Wartezeit.
Muss ich für die Erstberatung eine Selbstbeteiligung zahlen?
Nein, für die telefonische Erstberatung ist keine Selbstbeteiligung vereinbart.
Wer führt die telefonische Erstberatung durch?
Die Erstberatung erfolgt durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer Angelegenheit, auf die deutsches Recht anwendbar ist.
Wann besteht ein Anspruch auf ARAG JuraTel?
Ein Anspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall des ARAG Haftpflicht-Schutz-Produktes.
Wer trägt die Kosten der telefonischen Erstberatung?
Die ARAG SE übernimmt je telefonischer Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021.