Die Forderungsausfalldeckung der ARAG Tierhaftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt werden und dieser seinen Schadensersatz nicht zahlen kann. Erfahren Sie, wann Leistung besteht und welche Ansprüche mitversichert sind.
1.1 Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt werden (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des Schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
1.2 Umfang der Leistungspflicht
Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der Schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Abschnitt C1) hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Mitversichert sind Schadensersatzansprüche:
- aufgrund eines vorsätzlichen Handelns des Schädigers und
- aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung schützt Sie, wenn Ihnen selbst ein Schaden durch einen Dritten entsteht, dieser Dritte aber nicht zahlen kann. In diesem Fall tritt die Versicherung so ein, als ob der Schädiger über eine vergleichbare Tierhalterhaftpflicht verfügt hätte. Es gelten dabei dieselben Voraussetzungen und Ausschlüsse, die auch für Ihren eigenen Vertrag maßgeblich sind.
Häufige Fragen
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn Sie oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt werden und dieser Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil seine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist.
In welchem Umfang leistet die ARAG?
Die ARAG ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schädigende Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Abschnitt C1) hätte.
Welche Schadensersatzansprüche sind mitversichert?
Mitversichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund eines vorsätzlichen Handelns des Schädigers sowie aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Es besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. Zudem finden die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die auch für Sie gelten.
Was ist ein Schadenereignis?
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist.