In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer abgesichert. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz allerdings ausschließlich für Schäden, die durch häusliche Abwässer entstehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht dein Tier einen Schaden im Zusammenhang mit Abwässern, für den du gesetzlich haftbar gemacht wirst, kann dieser über die Versicherung abgesichert sein. Wichtig ist dabei: Handelt es sich um einen Sachschaden, greift der Schutz nur, wenn er durch häusliche Abwässer entsteht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich bleiben die vorstehenden Angaben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer in der Tierhaftpflichtversicherung versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Abwässer?
Nein. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Auf welche gesetzliche Haftpflicht bezieht sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer.
Dokumentversion: 2021.11