Im Premium-Schutz der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG sind Eigenschäden an eigenen beweglichen Sachen und am versicherten Tier bis 10.000 Euro abgesichert – ebenso die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze nach einem Unfall des eigenen Tieres.
7.1 Schäden an eigenen Sachen und am versicherten Tier
Im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ ist zusätzlich der Schaden an eigenen beweglichen Sachen (ausgenommen Kraftfahrzeuge) zum Zeitwert und an dem versicherten Tier bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 Euro versichert.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Schaden wurde durch Ihr versichertes Tier verursacht.
- Darüber hinaus müssen berechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Sie und die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche aus diesem Schadenfall bis zur Höhe unserer Entschädigungsleistung an uns abzutreten.
7.2 Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Mitversichert sind im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auch die nachgewiesenen Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze nach einem Unfall Ihres eigenen versicherten Tieres von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.
Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt 10.000 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium-Schutz geht über den klassischen Haftpflichtschutz hinaus: Er kann auch dann greifen, wenn Ihr eigenes Tier Schäden an Ihren eigenen Sachen oder am Tier selbst verursacht. Zusätzlich sind Einsätze von Rettungsdiensten abgesichert, wenn Ihr Tier verunglückt oder ein Unfall droht. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen und Beträge.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Eigenschäden versichert?
Der Schaden an eigenen beweglichen Sachen zum Zeitwert und am versicherten Tier ist im Premium-Schutz bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 Euro versichert.
Sind Kraftfahrzeuge beim Eigenschaden mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge sind vom versicherten Schaden an eigenen beweglichen Sachen ausgenommen.
Werden Rettungskosten für mein Tier übernommen?
Ja. Im Premium-Schutz sind die nachgewiesenen Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze nach einem Unfall Ihres eigenen versicherten Tieres bis zu 10.000 Euro mitversichert, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.
Greift der Schutz auch bei einem drohenden Unfall?
Ja. Die Rettungskosten werden auch dann ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Welche Voraussetzungen gelten für den Ersatz von Eigenschäden?
Der Schaden muss durch Ihr versichertes Tier verursacht worden sein, und es müssen berechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Zudem müssen die Ansprüche bis zur Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abgetreten werden.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11