Die Tierhaftpflichtversicherung der ARAG deckt auch besondere Umweltrisiken ab: Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) umfasst unter anderem Schädigungen geschützter Arten, natürlicher Lebensräume, Gewässer und des Bodens. Hier erfahren Sie, was als Umweltschaden gilt und in welchem Umfang der Schutz besteht.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt C1 und den folgenden Bedingungen.
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe 1.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt 1 und den folgenden Bedingungen.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur bei klassischen Haftpflichtansprüchen, sondern berücksichtigt auch Schäden an der Umwelt. Wenn Ihr Tier eine Schädigung von geschützten Arten und Lebensräumen, von Gewässern oder des Bodens verursacht, greift der Schutz im Rahmen des Umweltschadensgesetzes und der vereinbarten Bedingungen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes?
Ein Umweltschaden ist eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie eine Schädigung des Bodens.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz für Umweltschäden?
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt C1 sowie im Umfang von Abschnitt 1 und den jeweils folgenden Bedingungen.
Sind Schäden am Grundwasser mitversichert?
Ja, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser zählt zu den Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Wo finde ich Informationen zum Allgemeinen Umweltrisiko?
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Punkt 1.