In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG sind bestimmte Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa wenn Personen bewusst von umweltschützenden Gesetzen oder behördlichen Anordnungen abweichen oder wenn Schäden durch Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder gegen Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
2.3 findet keine Anwendung.
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden,
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
- für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflichtversicherung greift nicht in jedem Fall. Wer bewusst gegen Umweltschutz-Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt und dadurch einen Schaden verursacht, kann keine Ansprüche geltend machen. Ebenso ausgeschlossen sind bestimmte Schäden durch Einwirkungen auf die Umwelt sowie Schäden, für die bereits ein anderer Versicherungsvertrag Schutz bietet oder geboten hätte.
Häufige Fragen
Wann sind Ansprüche in der Tierhaftpflichtversicherung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder gegen Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
Sind Umweltschäden mitversichert?
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherungsvertrag Schutz bietet?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können.
Dokumentversion: 2021.11