Die ARAG Tierhaftpflichtversicherung schützt beim allgemeinen Umweltrisiko vor Ansprüchen wegen Schäden durch Umwelteinwirkung – etwa durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt für das Allgemeine Umweltrisiko:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch folgende Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässern) ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Besondere Umweltrisiken (C 2).
Was bedeutet das konkret?
Diese Lesehilfe ist unverbindlich. Sinngemäß bedeutet die Regelung: Verursacht Ihr Tier einen Schaden, der auf Umwelteinwirkungen zurückgeht – also auf Einflüsse, die sich in Boden, Luft oder Wasser verbreitet haben –, greift der Schutz der Tierhaftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts. Für Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gelten die Besonderen Umweltrisiken.
Häufige Fragen
Was ist beim Allgemeinen Umweltrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Wann liegt ein Schaden durch Umwelteinwirkung vor?
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässern) ausgebreitet haben.
Wo finde ich Regelungen zu Gewässerschäden?
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz finden Sie die Angaben unter Besondere Umweltrisiken (C 2).
Zählen Geräusche und Erschütterungen zu den Umwelteinwirkungen?
Ja. Geräusche und Erschütterungen zählen zu den Erscheinungen, die einen Schaden durch Umwelteinwirkung verursachen können, sofern sie sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.