Mit dem ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ erhalten Sie im Schadenfall auf Wunsch den Neuwertersatz statt Zeitwertersatz für irreparabel beschädigte Sachen, die noch nicht älter als ein Jahr sind und deren Anschaffungspreis 5.000 Euro nicht übersteigt.
Im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ verzichten wir auf Wunsch im Versicherungsfall auf den Zeitwertabzug.
Voraussetzungen für den Verzicht auf den Zeitwertabzug:
- Es handelt sich um die Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden).
- Die Sachen waren zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf.
- Der Anschaffungspreis übersteigt 5.000 Euro nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wird durch Ihr Tier eine noch neuwertige Sache so beschädigt, dass sie nicht mehr repariert werden kann, muss im Premium-Schutz kein Abzug für das Alter der Sache hingenommen werden. Sie erhalten dann den Ersatz zum Neuwert statt zum niedrigeren Zeitwert – sofern die Sache höchstens ein Jahr alt ist und nicht mehr als 5.000 Euro gekostet hat. Der Verzicht auf den Zeitwertabzug erfolgt nur auf Ihren Wunsch.
Häufige Fragen
Wann gilt der Neuwertersatz statt Zeitwertersatz?
Der Verzicht auf den Zeitwertabzug gilt im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ für irreparabel beschädigte Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis 5.000 Euro nicht übersteigt.
Bis zu welchem Anschaffungspreis wird auf den Zeitwertabzug verzichtet?
Der Verzicht gilt für Sachen, deren Anschaffungspreis 5.000 Euro nicht übersteigt.
Gilt der Neuwertersatz auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Ja, die Regelung gilt bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen, auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Muss ich den Neuwertersatz anfordern?
Ja, der Verzicht auf den Zeitwertabzug erfolgt, wenn Sie es wünschen.
Dokumentversion: 2021.11