Bei der Haltung von Pferden bietet die Tierhaftpflichtversicherung der ARAG umfassenden Schutz: Mitversichert sind unter anderem Reitbeteiligungen, Turniere, Kutschfahrten, Fohlen, Flurschäden sowie gemietete Stallungen und Reitutensilien mit tarifabhängigen Höchstentschädigungen.
Bei der Haltung von Pferden gilt:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligten (sog. Reitbeteiligungen).
- Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Tierhalterrisiko dieser Personen gegen Sie oder gegen die Mitversicherten des Vertrags. Definition Reitbeteiligung: Reitbeteiligungen sind auf eine bestimmte Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhaltskosten des Tieres.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). Gleiches gilt für Distanz- und Wanderreiten/-fahrten.
- Mitversichert sind private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen ent- oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert. Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter von Fohlen des versicherten Tieres bis zu einem Alter von 18 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden und für das Weiderisiko.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an als privater Tierhalter zu privaten Zwecken:
- gemieteten Immobilien, wie zum Beispiel Stallungen, Reithallen bzw. Boxen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien,
- gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern.
Die Höchstentschädigung dafür ist:
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 10.000 Euro,
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 50.000 Euro und
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und absehbare, regelmäßig wiederkehrende Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Reitutensilien, wie zum Beispiel Sattel, Helm, Gerte, Trense.
Die Höchstentschädigung hierfür ist:
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 2.000 Euro,
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 5.000 Euro und
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf 10.000 Euro begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und absehbare, regelmäßig wiederkehrende Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der gelegentlichen ent- oder unentgeltlichen privaten Tätigkeit als Reitlehrer mit einem durch diesen Vertrag erfassten Tier.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch tierische Ausscheidungen.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen inklusive der Bergungskosten.
- Mitversichert ist die gelegentliche nicht berufliche/nicht gewerbliche Nutzung als Therapiepferd.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn es dort von einem fremden Dritten geritten oder geführt wird.
Was bedeutet das konkret?
Rund um die Pferdehaltung ist der Versicherungsschutz breit gefasst: Er umfasst nicht nur den Halter selbst, sondern auch berechtigte Reiter und Reitbeteiligte. Abgedeckt sind zahlreiche typische Situationen wie Turniere, Training, Kutschfahrten, das Weiderisiko oder die gelegentliche Nutzung als Therapiepferd. Auch Schäden an gemieteten Stallungen, Anhängern oder geliehenen Reitutensilien sind eingeschlossen – hier gelten je nach gewähltem Tarif unterschiedliche Höchstentschädigungen, und Abnutzungs- oder Verschleißschäden bleiben ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Reitbeteiligungen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligten. Eine Reitbeteiligung ist ein auf eine bestimmte Dauer angelegtes Rechtsverhältnis über die Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhaltskosten des Tieres.
Bis zu welchem Alter sind Fohlen mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter von Fohlen des versicherten Tieres ist bis zu einem Alter von 18 Monaten mitversichert. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
Wie hoch ist die Entschädigung für gemietete Stallungen und Anhänger?
Die Höchstentschädigung für Schäden an gemieteten Immobilien und gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern beträgt im „Basis“-Schutz 10.000 Euro, im „Komfort“-Schutz 50.000 Euro und im „Premium“-Schutz bis zur Versicherungssumme.
Sind geliehene Reitutensilien wie Sattel oder Helm abgedeckt?
Ja. Für gemietete oder geliehene bewegliche Reitutensilien wie Sattel, Helm, Gerte oder Trense gilt eine Höchstentschädigung von 2.000 Euro im „Basis“-Schutz, 5.000 Euro im „Komfort“-Schutz und 10.000 Euro im „Premium“-Schutz.
Ist die Teilnahme an Turnieren mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). Gleiches gilt für Distanz- und Wanderreiten/-fahrten.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11