Die Tierhaftpflichtversicherung der ARAG bietet auch im Ausland Schutz: Versichert sind Versicherungsfälle im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sowie Pflichten und Ansprüche nach den nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten.
Versichert sind im Umfang von C1 14 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz beschränkt sich beim Thema Ausland nicht nur auf das Inland. Im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sind auch Versicherungsfälle innerhalb ihres Geltungsbereichs abgedeckt. Ebenso gelten Pflichten und Ansprüche, die sich aus den entsprechenden nationalen Gesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten ergeben – solange diese nicht über den Umfang der EU-Richtlinie hinausgehen.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, versichert sind die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle, und zwar im Umfang von C1 14.
Sind auch Ansprüche nach den Gesetzen anderer EU-Länder abgedeckt?
Ja, versichert sind auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten.
Gibt es eine Grenze für den Schutz nach nationalen Gesetzen anderer EU-Staaten?
Ja, der Schutz gilt nur, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der EU-Umwelthaftungsrichtlinie nicht überschreiten.
Auf welche EU-Richtlinie bezieht sich der Auslandsschutz?
Der Auslandsschutz bezieht sich auf die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG).