Die Tierhaftpflichtversicherung der ARAG deckt die gesetzliche Haftpflicht als Hundehalter sowie als Halter von Reit- und Zugtieren wie Pferden, Ponys, Maultieren oder Eseln ab – sofern dies vereinbart ist. Erfahren Sie, welche versicherten Eigenschaften und Tätigkeiten zum versicherten Risiko zählen und wann Jagdhunde ausgenommen sind.
Versichert ist, sofern vereinbart, im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht:
- als Hundehalter und/oder
- als Halter von Reit- und Zugtieren (zum Beispiel Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.)
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen, welche Rollen abgesichert sein können: Wer einen Hund hält oder Reit- und Zugtiere wie Pferde, Ponys, Maultiere oder Esel besitzt, kann für die gesetzliche Haftpflicht in dieser Rolle Versicherungsschutz haben – vorausgesetzt, dies wurde vereinbart. Für Jagdhunde greift der Schutz nicht, sofern hierfür bereits eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind in der Tierhaftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist, sofern vereinbart, die gesetzliche Haftpflicht als Hundehalter und/oder als Halter von Reit- und Zugtieren, zum Beispiel Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.
Gilt der Versicherungsschutz automatisch?
Der Versicherungsschutz gilt, sofern vereinbart, im Umfang der jeweiligen Bestimmungen.
Zählen Ponys und Esel zu den versicherten Tieren?
Ja, Ponys und Esel gehören zu den Reit- und Zugtieren, deren Halterhaftpflicht versichert sein kann. Weitere Beispiele sind Pferde, Kleinpferde und Maultiere.