In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden mitversichert, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Erfahren Sie hier, was dieser Versicherungsschutz konkret umfasst.
In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt Folgendes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Genau für solche reinen Vermögensschäden besteht im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht Versicherungsschutz. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind hier versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Was ist ein Vermögensschaden in diesem Sinne?
Gemeint sind Vermögensschäden, die weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden sind.
In welchem Versicherungsprodukt gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG.
Sind auch Personen- oder Sachschäden von diesem Punkt erfasst?
Nein, dieser Punkt betrifft ausdrücklich Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.