Die Tierhaftpflichtversicherung der ARAG bietet Hundehaltern umfassenden Schutz: von der Mitversicherung von Welpen bis 18 Monate über Prüfungen, Hundeschulen und Turniere bis hin zu Schäden durch Deckakt, Führen ohne Leine oder tierische Ausscheidungen. Auch gemietete Hundeanhänger und Pkw sowie der Einsatz als Therapie- oder Rettungshund sind eingeschlossen.
Bei der Haltung von Hunden gilt in der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG Folgendes:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter von Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 18 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
- Mitversichert ist die Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen, Hundeschauen, Turnieren und Rennen (zum Beispiel Agility) sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb/-schlaufe.
- Mitversichert sind private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen ent- oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert. Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an als privater Tierhalter zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundeanhängern. Die Höchstentschädigung ist:
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 5.000 Euro,
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 10.000 Euro und
- im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung und absehbarer, regelmäßig wiederkehrender Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch das Tier an zu privaten Zwecken von Ihnen als Hundehalter gemieteten oder geliehenen Pkw (nicht Leasingfahrzeuge).
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule sowie an Figuranten (Scheinverbrechern).
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch tierische Ausscheidungen.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen inklusive der Bergungskosten.
Mitversichert gilt auch die gelegentliche nicht berufliche/nicht gewerbliche Nutzung:
- als Therapie- oder Besuchshund,
- als Rettungs- oder Suchhund,
- bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
- Eingeschlossen ist die eigene Verwendung oder Überlassung an Dritte inklusive deren gesetzlicher Haftpflicht für das Tier.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn es von einem Dritten geführt wird.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflichtversicherung deckt zahlreiche typische Situationen rund um die Hundehaltung ab. Dazu gehören etwa junge Welpen für eine begrenzte Zeit, der Besuch von Hundeschulen und Turnieren sowie Schäden, die beim Führen ohne Leine oder durch tierische Ausscheidungen entstehen. Auch wenn der Hund vorübergehend von anderen Personen geführt oder für ehrenamtliche und gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird, besteht Schutz. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Welpen des versicherten Hundes mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter von Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 18 Monaten, sofern sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
Besteht Schutz beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht ist auch beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb/-schlaufe mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Schäden an gemieteten Hundeanhängern?
Die Höchstentschädigung beträgt im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ 5.000 Euro, im „Komfort“ 10.000 Euro und im „Premium“ die Versicherungssumme.
Ist der Besuch einer Hundeschule mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule sowie an Figuranten (Scheinverbrechern).
Gilt der Schutz auch, wenn ein Dritter den Hund führt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird – auch wenn es von einem Dritten geführt wird. Ebenso ist die eigene Verwendung oder Überlassung an Dritte inklusive deren gesetzlicher Haftpflicht eingeschlossen.