Im Versicherungsfall der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG werden die Haftpflichtfrage geprüft, unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche ausgeglichen. Zudem darf die ARAG Erklärungen abgeben, den Prozess führen und weitere Rechte im Namen des Versicherten ausüben.
C 1-4.1 Unser Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- Ihre Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, sowie Versäumnisurteile, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Versäumnisurteil, Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
4.2 Vollmacht zur Schadenabwicklung und Prozessführung:
Wir sind bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
4.3 Kosten eines Strafverteidigers:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie durch uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
4.4 Aufhebung oder Minderung einer Rente:
Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schadenfall ein, prüft der Versicherer zunächst, ob Sie überhaupt haften. Unberechtigte Forderungen wehrt er für Sie ab, berechtigte Forderungen gleicht er aus. Darüber hinaus darf der Versicherer in Ihrem Namen handeln – etwa Erklärungen abgeben, einen Rechtsstreit auf eigene Kosten führen oder unter den genannten Voraussetzungen die Kosten eines Verteidigers übernehmen. Dies ist eine allgemeinverständliche Lesehilfe ohne eigenständige Regelungswirkung.
Häufige Fragen
Was umfasst der Versicherungsschutz im Schadenfall?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Berechtigt ist sie, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wie schnell erfolgt die Freistellung vom Anspruch des Dritten?
Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung festgestellt, erfolgt die Freistellung vom Anspruch des Dritten binnen zwei Wochen.
Wer führt den Rechtsstreit bei Schadensersatzansprüchen?
Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen Sie, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess in Ihrem Namen und auf eigene Kosten zu führen.
Werden die Kosten eines Strafverteidigers übernommen?
Wird in einem Strafverfahren wegen eines relevanten Schadenereignisses die Bestellung eines Verteidigers durch den Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt dieser die gebührenordnungsmäßigen oder die besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Dokumentversion: 2021.11