Die Tierhaftpflichtversicherung der ARAG legt fest, welche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – etwa bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Ansprüchen von Angehörigen und Versicherten untereinander, bei Asbest, Gentechnik, Strahlen, Fahrzeuggebrauch oder der Übertragung von Krankheiten und elektronischer Daten.
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
7.1. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. 2.3 findet keine Anwendung.
7.2. Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
- Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
- Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. 2.3 findet keine Anwendung.
7.3. Ansprüche der Versicherten untereinander
Ausgeschlossen sind
- Ihre Ansprüche oder der in 7.4 benannten Personen gegen die mitversicherten Personen,
- Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
- Ansprüche zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
7.4. Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie und mitversicherte Personen
(1) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Als Angehörige gelten:
- Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
- Eltern und Kinder,
- Adoptiveltern und -kinder,
- Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder,
- Großeltern und Enkel,
- Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder,
- Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind;
(2) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn Sie oder die mitversicherte Person eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
(3) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind;
(4) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn Sie eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
(5) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft sind;
(6) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
7.5 Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder auf Ihre Rechnung die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.
7.7 Asbest
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.8. Gentechnik
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
- gentechnische Arbeiten,
- gentechnisch veränderte Organismen,
- Erzeugnisse, die
- Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten,
- aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
7.9. Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
7.11. Übertragung von Krankheiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
- Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie resultiert.
- Sachschäden, die durch Krankheit von Ihnen gehörenden, Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tieren entstanden sind.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
7.12. Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
7.13. Strahlen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen (zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) stehen.
7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
7.15. Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
Ausgeschlossen sind Ansprüche
- wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die Sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
- wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
- der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren,
- Tätigkeiten (zum Beispiel Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
- gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlandeplätzen.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
7.16 Wasserfahrzeuge
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die Sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
7.17. Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
- Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,
- Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
- Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
- Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Allgemeinen Ausschlüsse beschreiben Situationen, für die die Tierhaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht einspringt. Dazu zählen vorsätzlich verursachte Schäden, Ansprüche zwischen Versicherten und ihren Angehörigen sowie Schäden im Zusammenhang mit bestimmten Stoffen und Techniken wie Asbest, Gentechnik oder Strahlen. Auch Schäden durch den Gebrauch von Kraft-, Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeugen sowie bestimmte Schäden bei der Übertragung elektronischer Daten sind ausgenommen. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die Angaben in Ihrem Versicherungsschein und den Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Gelten die Ausschlüsse auch für Angehörige?
Ja. Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den mitversicherten Personen gehören. Als Angehörige gelten etwa Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder.
Besteht bei der Übertragung einer Krankheit dennoch Schutz?
Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden aus der Übertragung von Krankheiten ausgeschlossen. Es besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Sind Schäden durch Fahrzeuge abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers, Luft- oder Raumfahrzeugs oder Wasserfahrzeugs verursacht werden. Eine Tätigkeit an einem solchen Fahrzeug gilt nicht als Gebrauch, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Wo finde ich abweichende Regelungen?
Die Ausschlüsse gelten, falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.