In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG sind Schadensersatzansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht auch bei Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos abgesichert. Erfahre, welche Risiken hiervon ausgenommen sind und wann ein Kündigungsrecht bei geänderten Rechtsvorschriften besteht.
Versichert sind Schadensersatzansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht:
8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht für Risiken:
- aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auch dann auf gesetzliche Haftpflichtansprüche, wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Bestimmte Bereiche wie versicherungspflichtige Fahrzeuge und Risiken mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sind davon jedoch ausgenommen. Ändern sich Rechtsvorschriften und erhöht sich dadurch das Risiko, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist kündigen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja, versichert sind Schadensersatzansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von der Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei einer Risikoerhöhung durch geänderte Rechtsvorschriften?
Auch Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind versichert. Der Versicherer ist in diesen Fällen jedoch berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11