In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif TOP Schutz endet der Versicherungsschutz automatisch, sobald der zugrunde liegende Aktiv-Rechtsschutz Verkehr, der Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen und/oder der Zusatzbaustein Top-Schutzbrief beendet werden. Hier erfahren Sie, wovon die Vertragsdauer abhängt.
Im Tarif TOP Schutz gilt für die Vertragsdauer Folgendes:
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung:
- des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr (§ 27, 27 b bzw. 27 p),
- des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen (§ 26, 26 b bzw. 26 p) und/oder
- des Zusatzbausteins ARAG Top-Schutzbrief.
Was bedeutet das konkret?
Der TOP Schutz ist an bestehende Rechtsschutz-Bausteine gekoppelt. Läuft einer dieser Bausteine – der Aktiv-Rechtsschutz Verkehr, der Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen oder der Top-Schutzbrief – aus oder wird beendet, endet auch der zugehörige Versicherungsschutz von selbst. Eine gesonderte Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz im Tarif TOP Schutz?
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr, des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen und/oder des Zusatzbausteins ARAG Top-Schutzbrief.
Muss ich den TOP Schutz gesondert kündigen?
Nein. Der Versicherungsschutz endet automatisch, sobald der zugrunde liegende Aktiv-Rechtsschutz Verkehr, der Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen und/oder der Zusatzbaustein Top-Schutzbrief beendet wird.
Von welchen Bausteinen hängt die Vertragsdauer ab?
Sie hängt vom ARAG Aktiv-Rechtsschutz Verkehr (§ 27, 27 b bzw. 27 p), vom ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen (§ 26, 26 b bzw. 26 p) und/oder vom Zusatzbaustein ARAG Top-Schutzbrief ab.
Endet der Schutz auch, wenn nur ein Baustein beendet wird?
Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr, des Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen und/oder des Zusatzbausteins Top-Schutzbrief.