Der Auslands-Krankenschutz der ARAG Versicherung im Tarif TOP Schutz übernimmt bei Krankheiten, Unfällen und weiteren vertraglich genannten Ereignissen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland – geregelt für die ersten 42 Tage vorübergehender Auslandsreisen innerhalb eines Versicherungsjahres.
(1) Gegenstand des Versicherungsschutzes:
Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall (vergleiche auch § 7) Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen.
(2) Versicherungsfall:
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen einer auf der Reise auftretenden Krankheit, Verschlechterung des Gesundheitszustands oder Folgen eines Unfalls.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Als Versicherungsfall gilt auch der Tod.
Ferner gelten als Versicherungsfall medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch.
(3) Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Kein Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
(4) Umfang und Dauer:
Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 42 Tage aller vorübergehenden Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden.
Endet das Versicherungsjahr während des Auslandsaufenthalts, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist. § 8 Absatz (3) gilt entsprechend.
Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind von Ihnen auf Verlangen der ARAG Krankenversicherungs-AG im Leistungsfall nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Ausland unterwegs ist und dort krank wird, einen Unfall hat oder ein anderes im Vertrag genanntes Ereignis erlebt, kann über diesen Schutz die Kosten für die notwendige medizinische Behandlung ersetzt bekommen. Der Schutz greift jedoch nur im Ausland – nicht in Deutschland und nicht dort, wo die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Wichtig ist, dass es sich um vorübergehende Reisen handelt und der Schutz je Reise zeitlich begrenzt ist.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer auf der Reise auftretenden Krankheit, einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder der Folgen eines Unfalls. Auch der Tod gilt als Versicherungsfall.
Wo besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Kein Schutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Wie lange gilt der Schutz je Auslandsreise?
Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 42 Tage aller vorübergehenden Auslandsreisen, die innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden.
Sind Schwangerschaftskomplikationen mitversichert?
Ja. Als Versicherungsfall gelten auch medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch.
Muss ich die Reisedaten nachweisen?
Ja. Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind auf Verlangen der ARAG Krankenversicherungs-AG im Leistungsfall nachzuweisen.