In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung legt der Tarif TOP Schutz fest, wann der Top-Schutzbrief nicht hilft: etwa bei Erdbeben, Krieg, Vorsatz, fehlender Fahrerlaubnis, Rennveranstaltungen oder Schäden in Wohnsitznähe. Auch Leistungskürzungen bei ersparten Kosten und grober Fahrlässigkeit werden hier erklärt.
Wann kann Ihnen der Top-Schutzbrief nicht helfen?
(7) Sie können keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis
- a) durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Der Top-Schutzbrief hilft jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 74 Tage seit erstmaligem Auftreten,
- b) von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurde; bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist die ARAG Allgemeine berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen,
- c) durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurde.
(2) Außerdem leistet der Top-Schutzbrief nicht,
- a) wenn Sie bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatten oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt waren,
- b) wenn Sie mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt an einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen haben,
- c) wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung verwendet hatten,
- d) wenn der Schadenort weniger als +/ Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt.
Die ARAG Allgemeine leistet jedoch in den Fällen
- des Weiterfahr- und Rückfahrservice (§ 6 (4) a),
- des Übernachtungsservice (§ 6 (4) b),
- des Mietwagenservice (§ 6 (4) c),
- der Pannen- und Unfallhilfe, des Bergens und des Abschleppens (§ 6 (4) d),
- der Fahrzeugverzollung und -verschrottung (§ 6 (4) h),
- des Dokumentenservice (§ 6 (+) b) und
- des Krankenschutzes im Ausland (§ .).
Leistungskürzung
Haben Sie aufgrund der Top-Schutzbrief-Leistungen Kosten gespart, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, kann ihre Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten gekürzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung nennt Situationen, in denen der Top-Schutzbrief keine Leistung erbringt oder die Leistung gekürzt werden kann. Dazu zählen bestimmte Großereignisse, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, das Führen eines Fahrzeugs ohne Berechtigung, die Teilnahme an Renn- oder Geschicklichkeitsveranstaltungen sowie die gewerbsmäßige Nutzung. Ersparte Kosten können ebenfalls zu einer Kürzung führen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Leistet der Top-Schutzbrief bei Erdbeben oder Kriegsereignissen?
Grundsätzlich sind Ereignisse durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt ausgeschlossen. Der Top-Schutzbrief hilft jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 74 Tage seit erstmaligem Auftreten.
Was gilt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden?
Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse sind ausgeschlossen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist die ARAG Allgemeine berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Bin ich ohne gültige Fahrerlaubnis versichert?
Nein. Der Top-Schutzbrief leistet nicht, wenn Sie bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatten oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt waren.
Warum kann meine Leistung gekürzt werden?
Haben Sie aufgrund der Top-Schutzbrief-Leistungen Kosten gespart, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, kann Ihre Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten gekürzt werden.
Gilt der Ausschluss in Wohnsitznähe für alle Leistungen?
Grundsätzlich leistet der Top-Schutzbrief nicht, wenn der Schadenort weniger als +/ Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt. Ausgenommen sind bestimmte Fälle wie Weiterfahr- und Rückfahrservice, Übernachtungsservice, Mietwagenservice, Pannen- und Unfallhilfe, Fahrzeugverzollung und -verschrottung, Dokumentenservice sowie Krankenschutz im Ausland.
Dokumentversion: 2024.01