Beim ARAG Fahrzeug-Schutzbrief innerhalb der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung ist die ARAG SE führender Versicherer, während die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG als Risikoträger auftritt. Wer in Schadenfällen zum Rechtsschutz oder zum Fahrzeug-Schutzbrief klagen oder verklagt werden kann, ist klar geregelt.
Risikoträger:
- ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
- ARAG Platz 7, 4/4.2 Düsseldorf
Angaben zum Unternehmen:
- Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
- Vorstand: Christian Vogée (Sprecher), Uwe Grünewald, Zouhair Haddou-Temsamani, Katrin Unterberg
- Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 7/478
- USt-ID-Nr.: DE 877 72+ 276
Führender Versicherer ist die ARAG SE.
Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden ARAG Allgemeine genannt) entgegenzunehmen und zu tätigen.
Verklagt werden bzw. klagen kann außer in Schadenfällen nur die ARAG SE.
In Schadenangelegenheiten einschließlich sich hieraus ergebender Rechtsstreitigkeiten, die:
- den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
- den ARAG Fahrzeug-Schutzbrief betreffen, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.
Was bedeutet das konkret?
Für den ARAG Fahrzeug-Schutzbrief stehen zwei Gesellschaften bereit: Die ARAG SE führt die Verträge und kümmert sich um die meisten Erklärungen und Zahlungen. Geht es jedoch um Schadenfälle, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob es um den Rechtsschutz oder um den Fahrzeug-Schutzbrief geht.
Häufige Fragen
Wer ist Risikoträger des ARAG Fahrzeug-Schutzbriefes?
Risikoträger ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG mit Sitz am ARAG Platz 7 in Düsseldorf.
Wer ist führender Versicherer?
Führender Versicherer ist die ARAG SE. Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine entgegenzunehmen und zu tätigen.
Wer kann außerhalb von Schadenfällen verklagt werden oder klagen?
Außer in Schadenfällen kann nur die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
Wer ist in Schadenangelegenheiten zuständig?
Betrifft der Schadenfall den Rechtsschutz, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen. Betrifft er den ARAG Fahrzeug-Schutzbrief, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.