Beim Fahrzeug-Schutzbrief der ARAG Versicherung müssen Sie im Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten beachten, um Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten. Dazu gehören die unverzügliche Meldung, die Abstimmung mit dem rund um die Uhr besetzten Notdienst, wahrheitsgemäße Auskünfte sowie das Befolgen zumutbarer Weisungen.
Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.
Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen?
- a) Sie müssen der ARAG Allgemeine den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.)
- b) Sie müssen sich mit der ARAG Allgemeine darüber abstimmen, ob und welche Leistungen sie erbringen soll. Die Allgemeine unterhält einen Notdienst, der „rund um die Uhr“ besetzt ist.
- c) Sie müssen die ARAG Allgemeine
- vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und
- ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
- d) Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass Schaden vermieden bzw. verringert wird. (Entsprechend § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 7: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.“)
- e) Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall beim Fahrzeug-Schutzbrief ein, sollten Sie die ARAG Allgemeine möglichst rasch informieren und sich mit ihr abstimmen, welche Leistungen erbracht werden sollen. Dafür steht ein Notdienst rund um die Uhr zur Verfügung. Geben Sie vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte, reichen Sie auf Wunsch Unterlagen ein, halten Sie den Schaden nach Möglichkeit gering und befolgen Sie zumutbare Weisungen. So bleibt Ihr Anspruch auf Versicherungsschutz erhalten.
Häufige Fragen
Was bedeutet „unverzüglich“ bei der Meldung des Versicherungsfalls?
„Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Sie müssen den Versicherungsfall der ARAG Allgemeine unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch.
Gibt es einen Notdienst, den ich erreichen kann?
Ja. Die ARAG Allgemeine unterhält einen Notdienst, der „rund um die Uhr“ besetzt ist. Mit ihr stimmen Sie ab, ob und welche Leistungen erbracht werden sollen.
Welche Auskünfte muss ich der ARAG Allgemeine geben?
Sie müssen die ARAG Allgemeine vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Muss ich den Schaden gering halten?
Ja. Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass Schaden vermieden bzw. verringert wird. Dies entspricht § 82 Versicherungsvertragsgesetz, wonach der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen hat.
Muss ich Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen?
Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.