In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung endet der Versicherungsschutz automatisch, sobald der zugrunde liegende Aktiv-Rechtsschutz für Verkehr oder für Privatpersonen sowie der Zusatzbaustein Fahrzeug-Schutzbrief enden. Hier erfahren Sie, wie die Vertragsdauer geregelt ist und wann Ihr Schutz ausläuft.
In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt Folgendes für die Vertragsdauer:
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung der folgenden Bausteine:
- des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr (§§ 27, 27 b bzw. 27 p)
- des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen (§§ 26, 26 b bzw. 26 p)
- und/oder des Zusatzbausteins ARAG Fahrzeug-Schutzbrief
Was bedeutet das konkret?
Ihr Rechtsschutz ist an bestimmte Bausteine gekoppelt. Läuft der zugrunde liegende Aktiv-Rechtsschutz für Verkehr, der Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen oder der Zusatzbaustein Fahrzeug-Schutzbrief aus, so endet auch der zugehörige Versicherungsschutz – und zwar automatisch, ohne dass eine gesonderte Handlung nötig ist.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr, des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen und/oder des Zusatzbausteins ARAG Fahrzeug-Schutzbrief.
An welche Bausteine ist der Versicherungsschutz gekoppelt?
Er ist an den ARAG Aktiv-Rechtsschutz Verkehr (§§ 27, 27 b bzw. 27 p), den ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen (§§ 26, 26 b bzw. 26 p) und/oder den Zusatzbaustein ARAG Fahrzeug-Schutzbrief gekoppelt.
Muss ich den Vertrag aktiv kündigen, damit der Schutz endet?
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung der genannten Bausteine.
Endet der Schutz auch bei Beendigung nur eines Bausteins?
Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr, des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen und/oder des Zusatzbausteins ARAG Fahrzeug-Schutzbrief.