Welche Fahrzeuge im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung abgesichert sind, hängt von Bauart, Maßen und Gewicht ab: Pkw, Wohnmobile, Werkverkehr-Fahrzeuge, Krafträder, Leichtkrafträder und zulassungspflichtige Pedelecs sowie mitgeführte einachsige Anhänger sind eingeschlossen – bestimmte Nutzfahrzeuge, Busse und Mietwagen dagegen nicht.
Versichert sind alle auf den versicherten Personenkreis (a bis e) zugelassenen Fahrzeuge:
- a) Kraftfahrzeuge zu Lande, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmt sind, einschließlich des Fahrerplatzes nicht mehr als neun Sitzplätze haben, eine Gesamtbreite von 2++ Zentimeter, eine Gesamtlänge von 7./// Zentimeter, eine Höhe von ,// Zentimeter und ein zulässiges Gesamtgewicht von vier Tonnen nicht überschreiten;
- b) Wohnmobile bis ,2/ Zentimeter Höhe und .,+ Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Ladung);
- c) Kraftfahrzeuge im Werkverkehr (zum Beispiel Lieferwagen) bis zu einer Nutzlast von vier Tonnen (einschließlich der Nutzlast eines mitgeführten Anhängers);
- d) Krafträder (über +/ Kubikzentimeter Hubraum);
- e) Leichtkrafträder (unter +/ Kubikzentimeter Hubraum) bzw. zulassungspflichtige Pedelecs.
Versichert sind auch mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger mit höchstens einer Achse. Achsen mit weniger als 7// Zentimeter Abstand gelten als eine Achse.
Nicht versichert sind:
- Nutzfahrzeuge über vier Tonnen Nutzlast;
- Omnibusse über neun Sitze;
- Sattelzug- und Zugmaschinen;
- Anhänger für Lkw;
- zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen;
- Mietwagen, Personenmietwagen und Taxen.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrzeug-Rechtsschutz deckt vor allem übliche private Fahrzeuge ab – etwa Pkw, Wohnmobile, kleinere Lieferwagen im Werkverkehr, Krafträder und Leichtkrafträder sowie zulassungspflichtige Pedelecs. Auch einachsige Anhänger können mitversichert sein. Größere gewerblich genutzte Fahrzeuge, Busse mit vielen Sitzplätzen sowie Miet- und Taxifahrzeuge fallen dagegen nicht unter den Schutz.
Häufige Fragen
Ist mein Wohnmobil mitversichert?
Ja, Wohnmobile sind versichert, sofern sie die angegebenen Grenzen für Höhe und zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Ladung) nicht überschreiten.
Sind Anhänger vom Versicherungsschutz umfasst?
Mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger mit höchstens einer Achse sind versichert. Achsen mit weniger als 7// Zentimeter Abstand gelten dabei als eine Achse. Anhänger für Lkw sind nicht versichert.
Sind Krafträder und Pedelecs abgedeckt?
Ja. Versichert sind Krafträder über +/ Kubikzentimeter Hubraum sowie Leichtkrafträder unter +/ Kubikzentimeter Hubraum bzw. zulassungspflichtige Pedelecs.
Welche Fahrzeuge sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Nutzfahrzeuge über vier Tonnen Nutzlast, Omnibusse über neun Sitze, Sattelzug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Mietwagen, Personenmietwagen und Taxen.